Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge mit der LLF Fitness GmbH, Niedermoos 5 in 8903 Lassing (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung der lebenslang.fit Studios.
- Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
- Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund einer mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website des Fitnessstudiobetreibers www.lebenslang.fit abrufbar.
- Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.
- Vertragsschluss
- Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung der Mitgliedschaftsvereinbarung im Fitnessstudio zustande. Einzelvertragliche Regelungen in der Mitgliedschaftsvereinbarung gehen diesen AGB vor.
- Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie der Mitgliedschaftsvereinbarung auf Wunsch per Mail zu übermitteln.
- Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Eine Nutzung des Fitnessstudios unter 14 Jahren ist nicht gestattet. Eine Nutzung des Fitnessstudios im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
- Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Mitgliedschaftsvereinbarung sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen (z.B. persönlicher Trainingsplan, Personal Training).
- Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
- Nutzung des Fitnessstudios
- Zutrittsgewährung
- Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe der Mitgliedschaftsvereinbarung berechtigt.
- Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen Zugangschip. Der Zugangschip ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Zugangschip ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zugangschip sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Zugangschip durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Zugangschips eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 17,90 EUR zu entrichten. Der alte Zugangschip verliert mit Ausstellung des neuen Zugangschips seine Gültigkeit.
- Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt.
- Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
- Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
- Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
- Hygienevorschriften
- Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
- Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
- Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Die Trainingsgeräte sind nach Nutzung durch das Mitglied mit den in den Studios vorhandenen Desinfektionstüchern zu desinfizieren.
- Sicherheitsvorschriften
- Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
- Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
- Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
- Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
- Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
- Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
- Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen – an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
- Sonstiges
- Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
- Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
- Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
- Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
- Zutrittsgewährung
- Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten der lebenslang-fit Studios sind täglich von 6.00–22.00 Uhr.
- Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
- Entgelt
- Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils bis zum 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
- Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
- Die Vertragsdauer entspricht jener in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgehaltenen Laufzeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist.
- Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
- das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
- das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios verstößt; eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
- das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
- Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
- das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
- das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
- Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.
- Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung Leistungen in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
- Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
- Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an Kündigungsverzicht, Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
- Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- Betriebsunterbrechungen
- Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
- Datenschutz
- Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist online unter www.lebenslang.fit abrufbar.
- Schlussbestimmungen
- Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen und Änderungen unverzüglich bekanntzugeben.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
- Gegenüber Mitgliedern ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.